Seit 01.01.2021 sind Einzelmaßnahmen (EM) am Gebäude und/oder der Heizungstechnik unter einem gemeinsamen deutschlandweiten Förderprogramm "BEG EM" zusammengefasst worden.
In der folgenden Grafik finden Sie die aktuellen Konditionen.
Die weiteren Grafiken zeigen z.T. noch die alten KfW- bzw. BAFA-Programme, die in einer Übergangszeit bis 01.07.2001 z.T. noch gültig sind.
Wer benötigt einen Energieausweis für Wohngebäude?
Neubau:
Bestandsgebäude:
In Deutschland besteht Energieauditpflicht für alle Unternehmen, die nicht KMU sind. Als Nicht-KMU gilt,
Ausnahme: Unternehmen sind von der Pflicht nach § 8 Absatz 1 EDL-G freigestellt, wenn sie zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt entweder
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Diese Beratung bieten wir allen Unternehmen des Mittelstandes. Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
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