Aktuelle Strompreise:

40,78 Cent/kWh

(Stand: 12.2023) (gilt für einen Jahresverbrauch von 4.000 kWh in München, inkl. MwSt.,

SWM Grundversorgung)
Quelle www.verivox.de

Aktuelle Gaspreise:

10,10 Cent/kWh

(Stand: 11.2023) (gilt für einen Jahresverbrauch von 33.540 kWh Erdgas)
Quelle: www.depi.de

Aktuelle Holzpelletspreise: 6,59 Cent/kWh
(Stand: 12.2023) (gilt für eine Abnahme von 6 Tonnen Pellets ENplus A1, inkl. MwSt., Mittelwert über alle Regionen)
Quelle: www.depi.de

Aktueller Heizölpreis:
10,64 Cent/kWh
(Stand: 12.2023) (gilt bei einer Abnahme von 3.000 Liter, inkl. MwSt.)

Quelle: www.depi.de

Aktuelle Zinskonditionen KfW:

(Stand: 22.12.2023)

Quelle: www.kfw.de

Vertragspartner von:

Sachverständiger für:

Mitglied bei:

https://www.mein-grundeinkommen.de/fuer-dich/57c493a35e59697e4942
Wir können zusammen ein Grundeinkommen gewinnen.

Aktuell

24.11.2023: Förderprogramme EBN, EBW, EEW und BEW von Einschränkungen der Haushaltsmittel betroffen

Kommentar: Die Kritikpunkte im SZ-Artikel vom 07. Februar 2022 sind aktueller denn je (siehe unten).


Auf den Punkt gebracht: SZ - Darauf kann keiner bauen

SZ-Artikel vom 07.02.2022
SZ-Artikel vom 07.02.2022

Anbei ein Artikel des SZ-Journalisten Jan Schmidbauer, der mich einen Tag begleitet hat.

SZ Seite 3 - Darauf kann keiner bauen
SZ-Artikel_Seite_drei_digital.pdf
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Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Wer benötigt einen Energieausweis für Wohngebäude?

 

Neubau:

  • Alle Eigentümer, die ein neues Wohngebäude errichten möchten.

Bestandsgebäude:

  • Dies betrifft alle Eigentümer von Wohngebäuden, im Falle der Vermietung, des Verkaufs, der Verpachtung und des Verleasens des Gebäudes oder auch nur einzelner Räume.
  • (Ausnahmen: denkmalgeschützte Gebäude (auch Ensembleschutz) und Gebäude kleiner 50 qm).

Fallunterscheidung Energieausweis Wohngebäude

Energieaudit nach DIN EN 16247

In Deutschland besteht seit 05.12.2015 eine Energieauditpflicht für alle Unternehmen, die nicht KMU sind. Als Nicht-KMU gilt,

  • Wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder
  • Wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz4 und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.

Ausnahme: Unternehmen sind von der Pflicht nach § 8 Absatz 1 EDL-G freigestellt, wenn sie zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt entweder

  • Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder
  • Ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem eingerichtet haben.

Beauftragen Sie rechtzeitig vor dem Auslaufen ein neues Energieaudit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot machen.


Energieberatung Mittelstand

Diese Beratung bieten wir allen Unternehmen des Mittelstandes. Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

  • Bis zu 80 Stunden Beratung zum Thema Energieeffizienz rund um Ihr Unternehmen 
  • Eine detailierte Bestandsaufnahme mit Beschreibung der Ausgangssituation Ihres Unternehmens bzgl. Energiebedarf und -verbrauch
  • Eine Beschreibung bestehender energetischer Mängel 
  • Vorschläge von Energieeffizienzmaßnahmen inkl. Berechnung von Amortisationszeiten 
  • Umsetzungsberatung 
  • Hinweise auf weitere Fördermöglichkeiten.

Wir beraten Sie gerne, individuell und unabhängig.

 

Sie können uns anrufen oder schreiben eine E-Mail an:

EB DI WI Volker Lang - Parkmeisterstr. 12 - 81475 München - Mobil: 0178/1340089 -
(Termine nur nach Vereinbarung).

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